FAQ

Die wichtigsten Fragen, die wichtigsten Antworten

Häufige Fragen

Für die FAQ wird keine Haftung übernommen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung der Inhalte der FAQ einer eigenen Prüfung erfordert. Insbesondere auch vor dem Hintergrund der sich entwickelnden Rechtsprechung und laufenden Änderungen von Gesetzen und Verordnungen.

Experten mit überdurchschnittlichen Fachkenntnissen und Berufserfahrung, können in ihrem Fachgebiet im Bundes-Verband Sachverständiger oder Gutachter werden. Die besondere Qualifikation eines Sachverständigen ist für jeden Auftraggeber von höchstem Interesse. Daher ist es erforderlich, dass ein Sachverständiger seine Kompetenz gegenüber seinen Auftraggebern erkennbar machen kann.

Jedes Mitglied des Bundesverbandes wurde durch einen fachkundigen Ausschuss auf seine Eignung als Sachverständiger geprüft. Der Bundes-Verband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e. V. vergibt an seine Mitgliedern ein Verbandssiegel, mit dem der Sachverständige seine Qualifikation nach außen darstellen kann. Mit diesem Siegel verpflichtet sich das Mitglied, nach den in der Verbandsordnung niedergelegten Voraussetzungen als Sachverständiger tätig zu werden. Ebenfalls ist der EhrenKodex des BDSF eine verpflichtende Grundlage jedes Mitglieds.

Ein seit Jahrzehnten bewährtes Aufnahmeverfahren garantiert, dass nur qualifizierte Sachverständige und Gutachter in den Bundesverband aufgenommen werden. Als Auftraggeber gehen Sie damit auf „Nummer sicher“, dass Gutachter des Bundes-Verbandes in ihrem Fachbereich kompetent und erfahren sind.

Zu den wichtigsten Aufnahmekriterien gehören eine fundierte Berufsausbildung im Fachbereich sowie eine mehrjährige Berufserfahrung auf diesem Gebiet. Natürlich gehören auch Referenzen und ein einwandfreier Leumund zu den Voraussetzungen. Das Aufnahmeverfahren stellt eine wichtige Grundlage für das Vertrauen dar, welches Gerichte, Behörden und Privatpersonen dem BDSF und seinen Mitgliedern entgegenbringen.

Der Ehren-Kodex regelt die wichtigsten berufsständischen Werte und Regeln. Hat sich der Sachverständige zur Einhaltung diese Richtlinien verpflichtet, kann der Auftraggeber auf eine seriöse und gesetzeskonforme Abwicklung der Begutachtung vertrauen. Bei Meinungsverschiedenheiten können Auftraggeber beim Bundesverband eine Beschwerde einreichen. Dieser prüft dann kostenlos und unverbindlichen, ob das Mitglied seine Verpflichtungen einhält.

Ein Sachverständigengutachten ist schnell beauftragt und abgewickelt. Was jedoch, wenn das Gutachten fehlerhaft ist oder nicht nutzbar ist? Was, wenn durch die falsche Einschätzung des Gutachters ein Schaden entsteht? Szenarien, die gerade für den Auftragnehmer schwerwiegende Konsequenzen haben können.

Unser spezieller Kollege, ein Diplom-Wirtschaftsingenieur, Jurist und Gutachter, mit dem wir zusammenarbeiten, unterstützt Sie jederzeit sehr gerne und kann Ihnen in allen Rechtsfragen behilflich sein.

Ein qualifizierter Sachverständiger sollte immer auch über ein übergeordnetes Fachwissen verfügen, da er die Arbeit von Berufskollegen begutachten muss. Dies ist jedoch häufig nur dann wertvoll, wenn sich das Fachwissen auch in der Praxis bewährt hat. Achten Sie daher auf eine ausreichende Berufspraxis bei der Wahl Ihres Sachverständigen.